| Archivieren von Daten | Daten, welche für den laufenden Betrieb nicht mehr gebraucht werden, werden (wenn sie nicht zu vernichten sind) archiviert. |
| Bearbeitung von Personendaten |
Als Bearbeiten von Personendaten wird die Erhebung der Daten, das Verändern, Archivieren oder Löschen der Daten, aber auch das Einsicht nehmen in die Datensammlungen verstanden. |
| Behandlungsdokumentation | alle Informationen über eine Patientin oder einen Patienten in der Klinik Arlesheim, alle administrativen Daten (Namen, Wohnort, Krankenkasse, Zivilstand, etc.) und Daten über ihren, resp. seinen Gesundheitszustand (Krankengeschichte, Pflegedokumentation, Laboruntersuchungen, Bilder, Berichte usw.) |
| Behandlungsteam | Zum Behandlungsteam zählen sämtliche Personen, welche im Behandlungsprozess der Patientin oder des Patienten in der Klinik Arlesheim eine Aufgabe erfüllen, ungeachtet davon, ob sie in der Klinik Arlesheim angestellt oder durch sie beauftragt sind |
| Bekanntgabe von Daten | das Zugänglichmachen von Personendaten durch ein aktives Tun (z.B. Einsichtsgewährung, Auskunftserteilung oder Veröffentlichung) oder durch ein passives Verhalten (Datenzugang gewähren, Behandlungsunterlagen herumliegen lassen) |
| Besonders schützenswerte Personendaten |
Als besonders schützenswert gelten u.a. alle Personendaten, welche die Gesundheit oder Persönlichkeitsprofile (wie sie aus Personalakten erstellt werden können) betreffen. Somit sind alle Patientinnen- und Patienten- und auch Personaldaten besonders schützenswerte Personendaten. |
| Erheben von Daten | das Aufnehmen von Daten mittels Befragung (z.B. beim Eintritt, Empfang etc.), Übernehmen von Daten von Dritten (z.B. von der zuweisenden Person) |
| Geschäftsdaten | Informationen zu der Klinik Arlesheim, welche (noch) nicht öffentlich zugänglich sind |
| Informatikgeräte | Sämtliche Geräte, welche eine elektronische Bearbeitung von Personendaten für geschäftliche Zwecke zulassen (wie Computer, Laptops, Tablets, (internetfähige) Smartphones) |
| Löschen von Daten | siehe Vernichten von Daten |
| Personaldaten | Personendaten, welche sich auf Mitarbeitende der Klinik Arlesheim beziehen |
| Personendaten | Personendaten sind Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare Person. Hierbei ist es unerheblich, in welcher Art die Daten vorliegen (z.B. Information in den Behandlungsunterlagen, in einem Klinikinformationssystem, als Bild- oder Tonaufnahme, als Fragebogen, aus einem Telefongespräch oder als Feststellung, wenn eine Person auf dem Areal gesehen wird). |
| Nicht Volljährige | Personen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
| Urteilsunfähige Patientin / urteilsunfähiger Patient |
Eine Patientin oder ein Patient, die / der nicht in der Lage ist, vernunftgesteuert zu entscheiden, weil sie / er z.B. zu jung ist oder bewusstlos ist, eine psychische Störung aufweist oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht. |
| Verändern von Daten | Das Abändern von Personendaten, ungeachtet des Datenträgers (Änderungen auf dem Papier, in einer Datei, eines Eintrags, in einem IT-System, etc.). Das Verändern von Daten ist eine Unterart der Bearbeitung von Daten. |
| Vernichtung von Daten | Daten, welche für den laufenden Betrieb nicht mehr gebraucht werden und für welche keine Archivierungs- oder Aufbewahrungspflicht besteht, werden vernichtet. Elektronische Daten werden durch ihre Löschung vernichtet. |
| Weitergabe von Daten | das Weiterleiten von Personendaten von einer Person an eine andere |
Revisionen:
Teilrevision 20.4.2021